Freitag, 31. August 2012

Elektrofahrräder richtig versichern

http://www.wedel.de/anzeige.do?ok=13739&teaserId=1600201&cid=6707362Elektrofahrräder richtig versichern

Elektrofahrräder richtig versichern
Elektrofahrräder liegen bei Jung und Alt im Trend. Allerdings sind wichtige Aspekte hinsichtlich Versicherung und Betriebserlaubnis zu beachten, erläutert Diplom-Kaufmann Christian J. Fuchs, der seit 1995 als unabhängiger Versicherungsmakler tätig ist.

"Das deutsche Verkehrsrecht kennt bisher keine Zweiräder mit Elektrounterstützung. Deshalb ist zur Zeit. immer noch umstritten, ob ein Fahrrad mit Tretunterstützung als Fahrrad oder Kraftfahrzeug gilt", so Fuchs.
Beim 50. Deutschen Verkehrsgerichtstag im Januar 2012 wurde der Gesetzgeber aufgefordert, Pedelecs mit Anfahrhilfe bis sechs Kilometer pro Stunde als Fahrräder einzustufen. Demgegenüber sollen so genannte Speedbikes (S-Pedelecs) mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Kilometer pro Stunde durch den Gesetzgeber als Kleinkrafträder eingeordnet werden.

Fuchs gibt einen Überblick über die unterschiedlichen Fahrrad-Varianten:
Ein Pedelec („Pedal Electric Cycle“) ist ein Fahrrad mit akkubetriebener
Elektromotorunterstützung:
Maximale Leistung: 250 Watt
Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h
Elektromotor wird nur freigegeben, wenn der Fahrer in die Pedale tritt
Motorunterstützung verringert sich progressiv mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit und schaltet sich i. d. R. ab 25 km/h selbst ab
Gilt als Fahrrad (auch mit Anfahrhilfe bis 6 km/h)
Zulassungsfrei
Jeder Radweg kann genutzt werden
Abschluss einer Privat-Haftpflichtversicherung wird empfohlen
Das Tragen eines Fahrradhelms wird dringend empfohlen



 

Das schnellere Sport-Pedelec ist eine Art Hybrid. Neben der Tretunterstützung bietet es auch einen „E-Bike-Modus“, der eine Beschleunigung über Daumengas oder einen Gasdrehgriff ermöglicht:
Maximale Leistung: 500 Watt
Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h
Gilt als Kraftfahrzeug
Betriebserlaubnis erforderlich
Fahrerlaubnis nötig (Mofa-Prüfbescheinigung, wenn Geburt nach dem 1.4.1965)
Versicherungskennzeichen vorgeschrieben
Radwege dürfen nicht genutzt werden
Helmpflicht (Radhelm genügt nicht - die Industrie wurde vom Deutschen Verkehrsgerichtstag aufgefordert, geeignete Helme zu entwickeln)

Das E-Bike ähnelt dem S-Pedelec. Es verfügt über einen Hilfsmotor, der ohne eigenes Treten beschleunigt. E-Bikes lassen sich in 3 Gruppen einordnen:
E-Bike bis 20 km/h, maximale Leistung 500 Watt
E-Bike bis 25 km/h, maximale Leistung 1000 Watt
E-Bike bis 45 km/h, maximale Leistung 4000 Watt
E-Bikes zählen grundsätzlich zu den Kraftfahrzeugen. Folglich sind eine Betriebs- und Fahrerlaubnis sowie Versicherungskennzeichen erforderlich. Für E-Bikes bis 20 Kilometer pro Stunde besteht keine Helmpflicht. Radwege können von E-Bikes bis maximal 25 Kilometer pro Stunde benutzt werden, wenn diese für Mofas freigegeben sind.

Zur Absicherung empfiehlt Fuchs: Die zulassungs- und versicherungsfreien Pedelecs gelten als Fahrräder und sind daher über die Privat-Haftpflicht in der Regel mitversichert. In der Hausratversicherung können sie, zum Beispiel gegen „Fahrraddiebstahl“ mitversichert werden.
Schäden durch S-Pedelecs und E-Bikes sind allerdings nicht über die Privat-Haftpflicht oder Hausratversicherung abgedeckt. Hierfür muss ein Versicherungskennzeichen abgeschlossen werden. Die Haftpflicht-Versicherung ist obligatorisch und eine Kasko-Versicherung überlegenswert. (KT, 30.08.2012)

Donnerstag, 9. August 2012

So schön war das 8. MIT Sommerfest in Hamburg




Interessante Gespräche: Barbara Ahrons, Regina Gibbins und Christian J. Fuchs
Christian J. Fuchs und Dr. Philipp Steinwärder