Samstag, 3. August 2013

Jetzt Aus- und Einbaukosten versichern

Die Rechtslage ist eindeutig: Muss ein #Bauunternehmer eine mangelhafte Sache ersetzen, bleibt er in der Regel auf den Aus- und Einbaukosten sitzen.

 
Nicht bei uns!
 
Seit dem 01.07.2013 bieten wir als #Absicherungsexperte für #Mittelstand und #Handwerk für dieses Risiko eine perfekte #Absicherungslösung.

Aktuelle Urteile des #Bundesgerichtshofs (#BGH) und des Europäischen Gerichtshofs (#EuGH) haben auch Auswirkungen auf die #Haftung von #Bauunternehmen und #Bauhandwerkern.
 
Aus- und Einbaukosten: Dieses #Risiko trägt der #Bauunternehmer
 
Muss ein Unternehmer die von ihm gelieferte und eingebaute Sache wieder ausbauen, weil sie mangelhaft ist, dann erfüllt er seine werkvertraglichen Pflichten. Die dabei entstehenden Aus- und Einbaukosten sind somit über eine herkömmliche  #Betriebs-Haftpflichtversicherung nicht(!) versichert.
 
Wer trägt aber die Kosten? Haftet auch der Verkäufer bzw. Lieferant der mangelhaften Materialien nicht für die Aus- und Einbaukosten, weil ihn kein Verschulden trifft, dann muss der Unternehmer diese Kosten selbst tragen.
 
Rundum abgesichert mit www.fmp-fuchs.de

Für dieses – für Bau- und Handwerksbetriebe nicht unwesentliche – Risiko bietet www.fmp-fuchs.de eine Versicherungslösung. Damit sind Aus- und Einbaukosten – auch bei Selbsteinbau – versicherbar.
 
Die #Versicherungssumme beträgt 150.000 EUR je Versicherungsfall und steht für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres zweifach zur Verfügung.
 
Wer kann die Deckungserweiterung abschließen?
 
Kunden aus dem gesamten #Bauhauptgewerbe und #Bauhandwerk können die #Deckungserweiterung abschließen.