Der § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes gibt Ihnen das Recht, bei Ihrem Versicherer in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln. Sieht der andere Tarif höhere oder umfassendere Leistungen vor, können Sie wie folgt einen Risikozuschlag abwenden: Sie verlangen für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss. Zu einem anderen Versicherer zu wechseln, will gut überlegt sein, denn damit gehen Altersrückstellungen verloren, sagt Absicherungsexperte Christian J. Fuchs aus Wedel. |
Dienstag, 14. Mai 2013
Private Krankenvollversicherung - Beitrag reduzieren
Privatversicherte können steigenden Beiträgen aktiv begegnen, indem sie den Tarif wechseln.
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