Montag, 29. Oktober 2012

Über mich

Diplom-Kaufmann Christian J. Fuchs ist anerkannter Absicherungsexperte. Er zählt zu den führenden Versicherungsmaklern für den Mittelstand in Deutschland.

Donnerstag, 25. Oktober 2012

Für Mitarbeiter! Gegen den Fachkräftemangel!

Sie ringen im Wettbewerb um die besten Mitarbeiter. Neben der betrieblichen Altersversorgung (bAV) stärkt auch die betriebliche Krankenversicherung (bKV) Ihr Image als attraktiver Arbeitgeber.
Copyright: IPV
Die bKV schließt die Lücken in der gesetzlichen Krankenversicherung. Den Vorteil erleben Ihre Arbeitnehmer im Leistungsfall unmittelbar.
Die bKV kann aus einzelnen Bausteinen zusammengestellt werden. Zahnersatz, stationäre Absicherung und Sehhilfen können abgesichert werden. Auch die massive Lücke beim Krankentagegeld kann damit geschlossen werden.
Ihre gesetzlich versicherten Mitarbeiter erhalten durch die bKV gezielt dort Leistungen, wo die gesetzlichen Krankenkassen sparen.
Wenn eine Mindestanzahl der Mitarbeiter versichert wird, findet keine Gesundheitsprüfung statt. Wartezeiten entfallen, der Versicherungsschutz greift sofort.

http://onlineausgabe.v-aktuell.de/fmp_fuchs/artikel/1048/betriebliche-krankenversicherung-ist-attraktiv
So können auch Arbeitnehmer in den Genuss eines Versicherungsschutzes kommen, die eigentlich krankheitsbedingt vom Versicherer abgelehnt werden.
Nach einem Bundesfinanzhof-Urteil vom 14.04.2011 (Az. VI R 24/10) gelten arbeitgeberfinanzierte Beiträge zur bKV bis 44 Euro monatlich als Sachbezug (§ 8 Abs. 2 EStG) und sind damit steuer- und sozialabgabenfrei. Genießt Ihr Arbeitnehmer schon andere Sachbezüge – beispielsweise für Verpflegung–, reduziert sich der Freibetrag entsprechend.
Höhere Beiträge können vom Arbeitgeber pauschal versteuert werden.
Zeigen Sie Ihren Arbeitnehmern Wertschätzung und soziale Verantwortung. Unsere Empfehlung: Nutzen Sie die bKV als wirksames Personalinstrument!

Freitag, 5. Oktober 2012

Produktsicherheitsgesetz - Neue EU-Richtlinie

Das neue Produktsicherheitsgesetz verschärft die Haftung für Hersteller, Internethändler, Händler und Zulieferer. Der Personenschaden steht dabei im Mittelpunkt.

Lebensmittel, Spielzeug und Elektroartikel stehen unter besonderer Beobachtung. Bei Produktfehlern muss die Aufsichtsbehörde informiert werden, diese kann einen Produktrückruf anordnen. Mit einer Erweiterung der Rückrufkosten-Haftpflicht sind Herstellungskosten zurückgerufener, aber noch nicht ausgelieferter Produkte, Umsatzrückgänge sowie Werbekosten versicherbar.