Das neue Produktsicherheitsgesetz verschärft die Haftung für Hersteller, Internethändler, Händler und Zulieferer. Der Personenschaden steht dabei im Mittelpunkt.
| Lebensmittel, Spielzeug und Elektroartikel stehen unter besonderer Beobachtung. Bei Produktfehlern muss die Aufsichtsbehörde informiert werden, diese kann einen Produktrückruf anordnen. Mit einer Erweiterung der Rückrufkosten-Haftpflicht sind Herstellungskosten zurückgerufener, aber noch nicht ausgelieferter Produkte, Umsatzrückgänge sowie Werbekosten versicherbar. |
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