Die Rechtslage ist eindeutig: Muss ein #Bauunternehmer eine mangelhafte Sache ersetzen, bleibt er in der Regel auf den Aus- und Einbaukosten sitzen.
Nicht bei uns!
Seit dem 01.07.2013 bieten wir als #Absicherungsexperte für #Mittelstand und #Handwerk für dieses Risiko eine perfekte #Absicherungslösung.
Aktuelle Urteile des #Bundesgerichtshofs (#BGH) und des Europäischen Gerichtshofs (#EuGH) haben auch Auswirkungen auf die #Haftung von #Bauunternehmen und #Bauhandwerkern.
Aus- und Einbaukosten: Dieses #Risiko trägt der #Bauunternehmer
Muss ein Unternehmer die von ihm gelieferte und eingebaute Sache wieder ausbauen, weil sie mangelhaft ist, dann erfüllt er seine werkvertraglichen Pflichten. Die dabei entstehenden Aus- und Einbaukosten sind somit über eine herkömmliche #Betriebs-Haftpflichtversicherung nicht(!) versichert.
Wer trägt aber die Kosten? Haftet auch der Verkäufer bzw. Lieferant der mangelhaften Materialien nicht für die Aus- und Einbaukosten, weil ihn kein Verschulden trifft, dann muss der Unternehmer diese Kosten selbst tragen.
Rundum abgesichert mit www.fmp-fuchs.de
Für dieses – für Bau- und Handwerksbetriebe nicht unwesentliche – Risiko bietet www.fmp-fuchs.de eine Versicherungslösung. Damit sind Aus- und Einbaukosten – auch bei Selbsteinbau – versicherbar.
Die #Versicherungssumme beträgt 150.000 EUR je Versicherungsfall und steht für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres zweifach zur Verfügung.
Wer kann die Deckungserweiterung abschließen?
Kunden aus dem gesamten #Bauhauptgewerbe und #Bauhandwerk können die #Deckungserweiterung abschließen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen